Mercedes - Einer der bekanntesten Sterne der Welt
16.05.2020 07:00 bis 16.05.2020 20:00 (Europe/Zurich)
--Germany --
Reise Infos - Anmeldeschluss 02. Mai 2020
Reise Infos
Neyla Queens (eine Marke der Del Rey Talent Studio GmbH)
Programmübersicht
Besammlung Sihlquai Busbahnhof Zürich / 07:00
Abfahrt Richtung Stuttgart / 07:15
Ankunft im Museum / 10:00
Besuch Mercedes Museum / 10:15- 12:00
Mittagessen im Museum (nicht im Preis inbegriffen) / 12:00 - 12:45
Besammlung und Abfahrt Richtung Stuttgartzentrum / 13:00
Stuttgart Schlossplatz freier Nachmittag / 13:30 - 16:30
Abfahrt Richtung Zürich / 16:45
Ankunft Sihlquai Busbahnhof Zürich / 19:30
Im Ticketpreis sind folgende Dienstleistungen inbegriffen:
Reisebus ab Zürich - Stuttgart / Hin- und Rückreise
Mercedes Museum Eintritt
Reisebegleitung
Mwst
Mindesteilnehmerzahl
30 Personen
Anmeldeschluss
02. Mai 2020
Im Ticketpreis sind folgende Dienstleistungen im Preis nicht inbegriffen
- Verpflegungen
Vertragspartner:
Del Rey Talent Studio GmbH
Adresse
Grubenstrasse 29 - 8045 Zürich
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
UID
CHE-167.497.410
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.058.562-3
Ansprechsperson: Bruno Nunes - Eidg. Diplomierter Betriebswirtschafter HF - Email: b.nunes@neylaqueens.com
Mercedes - Einer der bekanntesten Sterne der Welt.
Photo by Marcel Strauß on Unsplash
Unser vormittäglicher Treffpunkt ist der Busbahnhof am Zürcher Sihlquai. Von dort aus geht es Richtung Stuttgart. Die Landeshauptstadt Baden-Württembergs bietet mancherlei Facetten. Eine davon ist das Mercedes-Benz-Museum. Und dort dreht sich alles um einen der bekanntesten Sterne der Welt. Nahezu jedes Kind kennt ihn – und assoziiert diesen mit der Automarke.

Photo by William Krause on Unsplash
In Stuttgart öffnet sich also der Vorhang für das von Carl Benz und Gottlieb Daimler erfundene Automobil. Im Jahr 1886 war es nämlich, als sich die beiden Pioniere anschickten, das damalige deutsche Kaiserreich zu revolutionieren: Das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart lässt Geschichte und Geschichten zum Zusammenhang von Technik und Alltag, von Zeitgeschichte und populärer Kultur lebendig werden. Mehr als 160 Fahrzeuge aller Art spielen dort die Hauptrolle. Ihre Reihe öffnet ein weites Feld: Von einigen der ältesten Automobile der Geschichte über legendäre Rennwagen – bis hin zu Forschungsfahrzeugen der Gegenwart im 21. Jahrhundert.
12 Räume, 16‘500 Quadratmeter Fläche – die grosszügig gestaltete Dauerausstellung lässt das Herz jedes Automobilenthusiasten höher schlagen. Um dieses wohlige Pochen noch intensiver spüren zu können, bietet das Museum zwei Rundgänge an: Ein Erzählstrang nennt sich „Mythos“, der andere „Collection.“ Sie flankieren eine einzigartige Entdeckungsreise.

Photo by Roland Denes on Unsplash
Nach dem Besuch des Mercedes-Benz-Museum begeben wir uns ins Freie und schauen uns das Stadtzentrum Stuttgarts an. Viele Reisende fokussieren sich in Baden-Württemberg auf Freiburg oder Heidelberg, aber auch die Metropole am Neckar wartet mit zahlreichen touristischen Ausrufezeichen auf. Mit dem Schlossplatz im Zentrum etwa und dem Alten und Neuen Schloss, mit Restaurants, Shops und einer Einkaufsmeile an der Königsstrasse – der Hauptgeschäftsstrasse in der historischen Innenstadt. Sie verbindet Tradition und Moderne, haben doch heute viele Landesbehörden ihren Sitz in unmittelbarer Nähe.
Das ist eine Gruppenreise. Sie soll dazu dienen, nebst neuem Wissen und Erlebnissen, genauso neue Bekanntschaften zu schliessen. Dementsprechend ist die Teilnehmerzahl limitiert und das Angebot zeitlich begrenzt gültig.
Programmübersicht
Besammlung Sihlquai Busbahnhof Zürich / 07:00
Abfahrt Richtung Stuttgart / 07:15
Ankunft im Museum / 10:00
Besuch Mercedes Museum / 10:15- 12:00
Mittagessen im Museum (nicht im Preis inbegriffen) / 12:00 - 12:45
Besammlung und Abfahrt Richtung Stuttgartzentrum / 13:00
Stuttgart Schlossplatz freier Nachmittag / 13:30 - 16:30
Abfahrt Richtung Zürich / 16:45
Ankunft Sihlquai Busbahnhof Zürich / 19:30
Besammlung Sihlquai Busbahnhof Zürich / 07:00
Abfahrt Richtung Stuttgart / 07:15
Ankunft im Museum / 10:00
Besuch Mercedes Museum / 10:15- 12:00
Mittagessen im Museum (nicht im Preis inbegriffen) / 12:00 - 12:45
Besammlung und Abfahrt Richtung Stuttgartzentrum / 13:00
Stuttgart Schlossplatz freier Nachmittag / 13:30 - 16:30
Abfahrt Richtung Zürich / 16:45
Ankunft Sihlquai Busbahnhof Zürich / 19:30
Mindesteilnehmerzahl
30 Personen
Anmeldeschluss
02. Mai 2020
Die Busflotten (Abbbildung kann vom Original Abweichen)
Die Busflotten ist im Durchschnitt gerade einmal 3.5 Jahren alt. Alle Reisebusse sind mit Sicherheitsgurten aus-gestattet. Das Tragen ist obligatorisch. An Bord zeigen wir einen Film über die Sicherheitsstandards. Ein Grossteil der Fahrzeuge ist mit den modernsten Assistenzsystemen, wie Spurhalteassistent, Abstandtempomat oder Aufmerksam-keitsassistent, ausgestattet.
Bus Ausstattung
Der Comfort-Bus, bietet Ihnen alles, worauf Sie als Reisegast Wert legen. Besonders die grosse Beinfreiheit wird Sie überraschen. Unsere Comfort-Busse sind mit 26 – 50 Plätzen ausgestattet.
· 26–50 verstellbare Komfortsitze
· Sicherheitsgurten an jedem Sitzplatz
· Freistehender Klapptisch pro Sitz, bewegliche Fussstützen
· 220-Volt Steckdose pro Sitzplatz *
· Radio / DVD / Navigationssystem / gratis Internet/WLAN
· Klimaanlage, Toilette und Waschraum, Kühlschrank, Kaffeemaschine
· Spurassistent und Abstandtempomat *
* die meisten Fahrzeuge sind damit ausgerüstet
Digitaler Fahrtenschreiber
Alle unsere Busse sind mit dem rechtlich vorgeschriebenen Fahrtenschreiber ausgestattet. Dieser dokumentiert jede Bewegung des Busses und zeigt auf, ob der Fahrer die ge-setzlich erforderlichen Ruhe- und Lenkzeiten eingehalten hat. Der Fahrtenschreiber wird regelmässig von den Behörden kontrolliert.
Geschwindigkeit
Alle unsere Busse sind mit dem rechtlich vorgeschriebenen Fahrtenschreiber ausgestattet. Dieser dokumentiert jede Be-wegung des Busses und zeigt auf, ob der Fahrer die ge-setzlich erforderlichen Ruhe- und Lenkzeiten eingehalten hat. Der Fahrtenschreiber wird regelmässig von den Behörden kontrolliert.
Wartung Reisebuse
Alle unsere Reisebusse werden regelmässig auf Herz und Nieren geprüft. Sie unterliegen einer technischen Prüfung des kantonalen Strassenverkehrsamtes, welche einmal pro Jahr durchgeführt wird. Alle EUROBUS Fahrzeuge entsprechen mindestens den staatlich verlangten Sicherheitsanforderungen.
Ortung
Die Reisebusse sind alle mit modernster GPS-Ortungstechnologie ausgestattet. Unsere Disposition kann damit in Echtzeit die Position der Reisebusse bestimmen und greift bei Bedarf aktiv in die Reiseplanung ein, um den Reiseablauf für unsere Gäste möglichst angenehm und ohne Wartezeiten zu gestalten. Damit können die Ausbildung des Fahrpersonals und die Bear-beitung im Kundendienst weiter verbessert werden.
Bus reisen – Klima schonen
Wir alle sind davon betroffen und müssen zur Reduzierung der Treibhausgase beitragen. Wie weit kommt man mit 1kg CO2. Im Vergleich zum Auto, zum Flugzeug und sogar zur Bahn reist man im Reisebus mit 1 kg CO2 mit Abstand am weitesten.
Nützlichen Links
Verpflegung im Mercedes Museum (nicht im Preis inbegriffen)
AGB
Nutzungsbedingungen
AGB - Neyla Queens eine Marke der Del Rey Talent Studio GmbH
Event - Reise Konditionen
Die Buchung einer oder mehrerer Event und Einzelleistungen Reiseleistung(en) der Del Rey Talent Studio GmbH (im
Folgenden DR) erfolgt auf Grundlage der folgenden
Event und Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen. Sie
finden mit hin sowohl Anwendung auf:
• Pauschalreiseverträge (insbesondere jene mit Reisen oder Events mit inkludiertem DR Service Paket, sowie Kreuzfahrten, und ähnliche Reise oder Event Paket Dientsleistungen.
• Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferienappartements und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“)
• Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb. „Nur- Flug“ als Charterflug, Linienflug, Shuttle Bus, VIP Bus, Taxi Dienste oder Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung sowie
• Verträge über Eventdienstleistungen, Raummiete, Catering sowie sonstige mit dem Event verbundene Dienstleistungen.
• Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskarten. Sollten einzelne Regelungen dieser Reise- und Zahlungsbedingungen nur auf Pauschalreisen bzw. nur auf touristische Einzelleistungen Anwendung finden, werden Sie darauf
an der entsprechenden Stelle hingewiesen. DR wendet für Event und Reise- und Zahlungsbedingungen in der Regel in Ticket Form und Vorauszahlung.
1. Abschluss des Vertrages
(1) Mit dem Kauf Ihres Neyla Queens Tickets bieten Sie DR verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die
von Ihnen gewünschte(n) Events und Reiseleistung(en) an.
(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von DR über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihren Ambassador kommt der Vertrag zwischen Ihnen und DR zustande.
2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf dem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21.Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung
abgelehnt.
Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten.
Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.
3. Insolvenzsicherung für Pauschalreisen / Bezahlung von Pauschalreisen sowie Einzelleistungen/ Rücktritt bei Zahlungsverzug
Grundsätzlich ist eine Vorauszahlung erforderlich. DR ist in der Schweiz im Handelregister eingetragen und handelt
nach Treu und Glauben.
Prämien für von Ihnen über DR gebuchte Event und Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 17) sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
a) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Inkassoberechtigung des Reisevermittlers ausdrücklich vermerkt ist, direkt an DR an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Im Falle der direkten Zahlung an DR ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei DR (Ticketkauf).
4. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden
(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von DR bekannt gegebenen
vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung von DR. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für DR
nicht verbindlich.
(2) DR behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig
werden und von DR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird DR nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. DR wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 4 (2)) oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von DR gesetzten angemessenen Frist die
Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen an- deren Reise zu verlangen, soweit DR in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten.
Reagieren Sie gegenüber DR nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
(3) Hatte DR für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet.
(4) Neyla Queens Ambassador’s sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung von DR nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann. Neyla Queens Ambassador’s sind nicht berechtitgt DR Dienstleistungen auf eigene Rechnung selbst zu verkaufen oder Preisen von DR Dienstleistungen anzupassen.
5. Beförderungsleistungen
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen sowohl bei Pauschalreisen als auch bei Nur Flugleistungen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 4 (2).
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Grundsätzlich ist der Reisende für Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.
DR kann die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.
Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn DR unzureichend oder falsch informiert hat.
DR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden DR mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DR eigene Pflichten verletzt hat.
7. wegen nicht erreichen Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt
Soweit DR die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 15 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung so- wie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben hat, behält sich DR vor, vom Vertrag wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten. Wird der Event oder die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird DR unverzüglich von Ihnen
auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten. DR behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine
andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.
8. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen
Der Reisende oder Eventteilnehmer hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von DR durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie DR 10 Tage vor Events oder Reisebeginn zugeht. DR kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende DR als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die DR (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungs- kosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet DR ein Bearbeitungsentgelt von CHF 100.-.
9. Umbuchung / Namenskorrektur
Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt von CHF 60.- pro Person berechnet. Der Nachweis, dass DR keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisen- den weiterbelastet.
10. Rücktritt vor Reisebeginn
Entschädigung Bei Nichtantritt von Event oder Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung DR bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Event und Reisepreises erhalten.Grundsätzlich wird sich DR in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an DR erstattet werden, wird DR diese auch an Sie erstatten.
11. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist DR hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, so- fern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der
jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicher- stellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen.
Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
12. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung
(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender vom Reiseveranstalter DR Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene
Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber
DR geltend machen können.
(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern DR eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen,ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von DR verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig
ist.
(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber DR geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann über
DR erfolgen. Schriftform wird empfohlen. Es wird maximal der Reisewert entschädigt.
13. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
DR ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
14. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von DR für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt
wurden, ist auf den Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender
internationaler Ab- kommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
16. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der
Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der
Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung
von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.
17. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir
empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfall versicherung.
Soweit DR oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um
eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungs- vertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem
angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versi- cherer geltend
gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reise- preises und sind mit
Abschluss der Versicherung so- fort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen. Kann auch nicht zurückgetreten werden.
18. Sorgfaltspflicht
Es versteht sich von selbst, dass wir Beschädigungen auch nachträglich in Rechnung Stellung müssen. Dies gilt auch bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes sowie bei unverhältnismässiger Verunreinigung des Busses. Der Auftraggeber bzw. dessen beauftragte Aufsichtsperson ist im Bus für Anstand und Ordnung zuständig. Das zurücklassen von groben Abfallmengen wird weiterverrechnet. Personen, welche sich störend verhalten oder nicht an Anstand und Ordnung halten, können nach einmaliger Ermahnung des Fahrers oder Reiseleiters von der Reise ausgeschlossen werden.
Transport & Versicherung
19. Transport & Versicherung
Der Transport von Gepäck und Sportgeräten (namentlich auch Velos im Veloanhänger) sind während der Fahrt zB. bei einem Unfall, Feuer, Wasser oder ähnlichem, vollumfänglich durch unsere Versicherung gedeckt. Hingegegn sind Diebstähle aus dem stehenden Fahrzeug/Anhänger nicht von uns gedeckt. Diese Schäden sollten durch Ihre private Versicherung (z.B. Hausrat) gedeckt sein. Es ist deshalb ratsam, wertvolle Sachen auch bei abgeschlossenem Fahrzeug nicht im Fahrzeug liegen zu lassen. Der Chauffeur sowie Neyla Queens können bei Diebstählen aus dem Fahrzeug nicht verantwortlich gemacht werden. Im Car herrscht Gurtenpflicht, wo diese vorhanden sind. Neyla Queens haftet nicht für allfällige Bussen diese werden am weiterverrechnet..
20. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Reiseveranstalter DR zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist.
DR hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.
21. Das Anwendbare Recht
Gerichtsstand ist Zürich
Das anwendbare Recht ist das materielle Schweizer
Recht unter Ausschluss sämtlicher Kolliionsnormen und
internationaler Abkommen, insbesondere ist die
Anwendung des Wiener Kaufrechts von 1980 über den
internationalen Warenkauf ausgeschlossen.
22. Ihr Vertragspartner
Neyla Queens – Eine Marke der Del Rey Talent Studio
GmbH
Anschrift: Del Rey Talent Studio GmbH
Grubenstrasse 29
8045 Zürich, Schweiz
Email: info@neylaqueens.com
HR – Nummer: 020.4.058.562-3 –
Grundungsjahr: 2016 (Schuldenfrei)
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